Die Entscheidung ist gefallen

SFV-Klassenreform kommt doch nicht schon für die Saison 2009/10

Der Vorstand des Salzburger Fußballverbandes hat in seiner Sitzung vom 24.03.2009 folgende Beschlüsse auf Änderung der Klasseneinteilung für Meisterschaften der 1. Kampfmannschaften ab dem Spieljahr 2010/2011 gefasst:

1. Aufstockung der höchsten Spielklasse des SFV auf 16 Vereine
Die Klassenstärke der höchsten SFV-Spielklasse, derzeit 1. Landesliga, wird
mit 16 Vereinen festgelegt. Die Spielklasse wird den Namen
SALZBURGER LIGA tragen.
2. Einführung einer zweiten, einteiligen überregionalen Spielklasse als
Vorstufe zur Salzburger Liga
Als Vorstufe zur Salzburger Liga wird eine zweite, einteilige überregionale
Spielklasse mit 14 Vereinen eingeführt.
Die Spielklasse wird den Namen 1. LANDESLIGA tragen.
3. Benennung der übrigen Spielklassen
Die Benennung der übrigen Spielklassen, unterhalb der 1. Landesliga, bleibt
wie bisher
4. Aufstockung der 1. Klasse Süd
Die Klassenstärke der 1. Klasse Süd wird mit 14 Vereinen festgelegt.
5. Auflassung der 3. Klasse
Die 3. Klasse wird aufgelöst.
6. Einteilung der 1b-Mannschaften
Die 1b-Mannschaften der 3. Klasse (ausgenommen der Meister des Spieljahres
2009/2010) werden nach dem Spieljahr 2009/2010 den 2. Klassen zugeteilt.
1b-Mannschaften aus dem Bereich Salzburg-Nord (Stadt, Flachgau,
Tennengau) werden auch der 2. Klasse Süd zugeteilt, wenn die Klassenstärke
der 2. Klassen Nord A und B die Anzahl von jeweils 14 Vereinen übersteigt.
7. Einteilung der 2. Klassen
Die 2. Klassen werden nach jedem Spieljahr und nach regionalen
Gesichtspunkten neu eingeteilt.
8. Aufstieg von 1b-Mannschaften
Die 1b-Mannschaften haben, wenn sie Meister in einer Spielklasse werden,
grundsätzlich Aufstiegsrecht.
Der Aufstieg ist jedoch nur bis zu der Spielklasse möglich, die zwei
Spielklassen unter jener der 1. Kampfmannschaft des betreffenden Vereines
liegt.
Sollte eine 1b-Mannschaft Meister einer Spielklasse werden, so hat auch die
bestplazierte Nicht-1b-Mannschaft dieser Spielklasse Aufstiegsrecht in die
nächsthöhere Spielklassen.
Wenn eine 1b-Mannschaft als Meister einer 2. Klasse auf den Aufstieg
verzichtet, so steigt keine andere 1b-Mannschaft dieser Spielklasse auf.
9. Stellung von 1b-Mannschaften
1b-Mannschaften dürfen nur von SFV-Vereinen der Bundesliga, der
Regionalliga West und der Salzburger Liga gestellt werden, ausgenommen
Vereine, deren 1b-Mannschaften bereits vor dem Spieljahr 2009/2010 an den
Meisterschaften des SFV teilgenommen haben.
10. Abstiegsregelung
Ab dem Spieljahr 2010/2011 müssen grundsätzlich die beiden letztplazierten
Mannschaften jeder Spielklasse in die nächstniedrigere Spielklasse absteigen.
Die Anzahl der Absteiger erhöht sich anhand der Absteiger aus der
nächsthöheren Spielklasse.
11. Klassenzusammensetzung nach dem Spieljahr 2009/2010

SALZBURGER LIGA:
13 Vereine (2.-14.) aus dem Spieljahr 2009/2010 der 1. Landesliga, die Meister der
2. Landesliga Nord und der 2. Landesliga Süd aus dem Spieljahr 2009/2010 und der
Sieger aus einem Relegationsspiel zwischen dem 2. der 2. Landesliga Nord und dem
2. der 2. Landesliga Süd aus dem Spieljahr 2009/2010.
Sollte aus der Regionalliga West nach der Saison 2009/2010 1 SFV-Verein
absteigen, so entfällt das Relegationsspiel.
Sollten aus der Regionalliga West nach der Saison 2009/2010 2 SFV-Vereine
absteigen, werden 12 Vereine (2.-13.) aus dem Spieljahr 2009/2010 der 1.
Landesliga, sowie die Meister der 2. Landesligen Nord und Süd der Salzburger Liga
zugeteilt.
Sollten aus der Regionalliga West nach der Saison 2009/2010 mehr als 2 SFVVereine
absteigen, so verringert sich dementsprechend die Anzahl der Vereine aus
dem Spieljahr 2009/2010 der 1. Landesliga.
1. LANDESLIGA:
6 Vereine (3.-8.) aus dem Spieljahr 2009/2010 der 2. Landesliga Nord
5 Vereine (3.-7.) aus dem Spieljahr 2009/2010 der 2. Landesliga Süd
der Verlierer des Relegationsspieles 2. 2.Landesliga Nord gegen 2. 2. Landesliga
Süd
der Meister der 1. Klasse Nord aus dem Spieljahr 2009/2010
der Meister der 1. Klasse Süd aus dem Spieljahr 2009/2010
Sollte für die Salzburger Liga kein Relegationsspiel notwendig sein, werden aus dem
Spieljahr 2009/2010 der 2. Landesliga Nord und Süd jeweils 6 Vereine (2.-7.) in die
1. Landesliga eingeteilt.
Bei zwei SFV-Absteigern aus der Regionalliga West wird der 14. des Spieljahres
2009/2010 der 1. Landesliga in die 1. Landesliga des Spieljahres 2010/2011
eingeteilt. Die Anzahl der Vereine aus den 2. Landesligen Nord und Süd aus dem
Spieljahr 2009/2010 richtet sich nach der regionalen Zugehörigkeit des 14. aus der 1.
Landesliga.
2. LANDESLIGA NORD:
Die verbleibenden Vereine aus dem Spieljahr 2009/2010 der 2. Landesliga Nord.
Der Meister der 2. Klasse Nord A aus dem Spieljahr 2009/2010
Der Meister der 2. Klasse Nord B aus dem Spieljahr 2009/2010
Die entsprechende Anzahl von Vereinen aus der 1. Klasse Nord aus dem Spieljahr
2009/2010, beginnend mit dem Zweitplatzierten abwärts, bis die Klassenstärke von
14 Vereine erreicht ist.
2. LANDESLIGA SÜD:
Die verbleibenden Vereine aus dem Spieljahr 2009/2010 der 2. Landesliga Süd.
Der Meister der 2. Klasse Süd aus dem Spieljahr 2009/2010
Der Meister der 2. Klasse Süd/West aus dem Spieljahr 200009/2010
Die entsprechende Anzahl von Vereinen aus der 1. Klasse Süd aus dem Spieljahr
2009/2010, beginnend mit dem Zweitplatzierten abwärts, bis die Klassenstärke von
14 Vereinen erreicht ist.
1. KLASSE NORD:
Die verbleibenden Vereine aus dem Spieljahr 2009/2010 der 1. Klasse Nord
Der Meister der 3. Klasse
Die entsprechende Anzahl von Vereinen (jeweils paritätisch) aus den 2. Klassen
Nord A und B aus dem Spieljahr 2009/2010, beginnend mit dem Zweitplatzierten
abwärts, bis die Klassenstärke von 14 Vereinen erreicht ist.
Bei entsprechender Konstellation aus den Regionalliga-West-Abstiegen ist eine
Relegation zwischen den 4. Platzierten der 2. Klassen Nord A und B aus dem
Spieljahr 2009/2010 erforderlich.
1. KLASSE SÜD:
Die verbleibenden Vereine aus dem Spieljahr 2009/2010 der 1. Klasse Süd
Die entsprechende Anzahl von Vereinen (jeweils paritätisch) aus den 2. Klassen Süd
und Süd/West aus dem Spieljahr 2009/2010, beginnend mit dem Zweitplatzierten
abwärts, bis die Klassenstärke von 14 Vereinen erreicht ist.
Bei entsprechender Konstellation aus den Regionalliga-West-Abstiegen ist eine
Relegation zwischen den 4. Platzierten der 2. Klassen Süd und Süd-West aus dem
Spieljahr 2009/2010 erforderlich.
2. KLASSEN:
Die verbleibenden Vereine der 2. Klasse Nord A und B, sowie Süd und Süd/West,
Die Mannschaften der 3. Klasse aus dem Spieljahr 2009/2010, ausgenommen dem
Meister.

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